Innovationsgutschein
Wie kann ein Gutschein eingesetzt werden?
Mit Hilfe der Gutscheine können intelligente Neu- und Weiterentwicklungen beziehungsweise Digitalisierungen eigener Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren gefördert werden.
Wer kann einen Gutschein beantragen?
Einen Gutschein können nur KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen.
Was wird durch die MID-Innovation ermöglicht?
Mit den Innovationsgutscheinen können KMU die Erstellung von Prototypen in Auftrag geben sowie innovative Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren testen und bis zur Markt- bzw. Einsatzreife weiterentwickeln. Voraussetzung hierfür ist eine vorliegende Vorfeldstudie.
Innovation auf einen Blick
- Bau von Prototypen; innovative Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren testen, anpassen und bis zur Markt- bzw. Einsatzreife weiterentwickeln
- Voraussetzung: vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie (z.B. Analyse oder ZIM-Machbarkeitsstudie)
- Für die Entwicklungsarbeiten können ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen beauftragt werden
- Kumulation mit Analyse
- Fördersumme: Minimal 10.000 €, Maximal 40.000 €
- Förderquote: Kleine Unternehmen 50 %, Mittlere Unternehmen 30 %