Innovationsgutschein

Wie kann ein Gutschein eingesetzt werden?

Mit Hilfe der Gutscheine können intelligente Neu- und Weiterentwicklungen beziehungsweise Digitalisierungen eigener Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren gefördert werden.

Wer kann einen Gutschein beantragen?

Einen Gutschein können nur KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen.

Was wird durch die MID-Innovation ermöglicht?

Mit den Innovationsgutscheinen können KMU die Erstellung von Prototypen in Auftrag geben sowie innovative Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren testen und bis zur Markt- bzw. Einsatzreife weiterentwickeln. Voraussetzung hierfür ist eine vorliegende Vorfeldstudie.

Innovation auf einen Blick

  • Bau von Prototypen; innovative Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren testen, anpassen und bis zur Markt- bzw. Einsatzreife weiterentwickeln
  • Voraussetzung: vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie (z.B. Analyse oder ZIM-Machbarkeitsstudie)
  • Für die Entwicklungsarbeiten können ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen  beauftragt werden
  • Kumulation mit Analyse
  • Fördersumme: Minimal 10.000 €, Maximal 40.000 €
  • Förderquote: Kleine Unternehmen  50 %, Mittlere Unternehmen  30 %