Bildungsscheck NRW

Durch den Bildungsscheck NRW erhalten Beschäftigte und Betriebe (KMU) einen Zuschuss für die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.

Was wird gefördert?

Der Bildungsscheck NRW bietet finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die Fachwissen sowie fachübergreifende Kompetenzen vermittelt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde, Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf, das Nachholen von Berufsabschlüssen und berufsbegleitende Studiengänge handeln. Berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgebenden besteht, sind jedoch von der Förderung ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck richtet sich insbesondere an sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in  KMU’s. Pro Kalenderjahr ist eine Förderung der Mitarbeitenden mit max. 10 Bildungsschecks möglich. Übernimmt der/die Beschäftigte die Weiterbildungskosten, so muss das zu versteuernde Jahreseinkommen über 20.000 und darf nicht höher als 40.000 Euro liegen. Bei gemeinsam Veranlagten verdoppeln sich diese Beträge entsprechend. Hier ist nur 1 Bildungsscheck pro Jahr möglich. Auch Selbstständige, die die Einkommensgrenzen einhalten, sowie Berufsrückkehrende können einen Bildungsscheck beantragen.

Wie wird gefördert?

Der Bildungsscheck bezuschusst 50% der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 500 Euro. Bereits vor Beginn der Weiterbildung muss der Bildungsscheck beantragt und vom Weiterbildungsanbieter akzeptiert werden. Darauf hin kann dieser die Förderung bei Kursbuchung einlösen und beim Land NRW abrechnen. Förderfähig sind Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Anbieters. Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je beschäftigte Person ausgegeben werden.

Wesentliche Vorteile

Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten – maßgeblich hierfür ist das Datum, wann die Bildungsschecks ausgegeben wurden.

Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, ob die Förderung durch einen Bildungsscheck für Ihr  Unternehmen in Frage kommt!

Ansprechpartner:
Martin Gründkemeyer
Telefon +49 251 980 – 1125