Innovationsassistent/in

Worum geht es bei dem MID-Assistent/in?

Das Programm MID-Assistent/in fördert die Einstellung junger Hochschulabsolventen/innen in kleinen Unternehmen, um den Wissens- und Technologietransfer im Betrieb voranzutreiben. Dabei darf der Hochschulabschluss bei der Einstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Ein Arbeitsvertrag sollte idealerweise unbefristet, mindestens jedoch für zwei Jahre zu einem branchenüblichen Lohn abgeschlossen werden.

Wer wird durch MID-Assistent/in gefördert?

MID-Assistent/in richtet sich an Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was macht ein/e MID-Assistent/in?

Ein/e MID-Assistent/in kann zum einen projektbezogen beantragt werden. Möglich wären hier beispielsweise Bereiche wie Cyber Physical Systems (inkl. Chancen-/Risikoanalyse), Mensch-Maschine-Schnittstellen oder die Implementierung digitaler Geschäftsmodelle. MID-Assistent/innen können zum anderen aber auch bei der Entwicklung innovativer, digitaler Geschäftsmodelle eingesetzt werden und z. B. unternehmensspezifische Strategien für digitale Geschäftsmodelle entwickeln oder bei spezifischen Fragestellungen der IT-Sicherheit ihre Kenntnisse einbringen. Es muss jedoch immer einen Bezug zu einem konkreten Produkt/Produktionsverfahren oder einer konkreten Dienstleistung geben.

MID-Assistent/in auf einen Blick

  • Projektbezogene Einstellung eines Hochschulabsolventen oder einer Hochschulabsolventin als MID-Assistent/in, um ein Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt umzusetzen
  • Arbeitsbeginn max. zwei Jahre nach Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Master, Promoviert)
  • Teilzeitbeschäftigungen werden anteilig gefördert
  • Anteilige Finanzierung der Lohnkosten
  • Betrieb darf max. fünf Mitarbeitende mit einem akademischen Abschluss besitzen
  • Auszahlung der Förderung erfolgt zweimonatlich im Voraus
  • Förderung läuft über 2 Jahre und beträgt max. 22.500 €/Jahr bzw. 15.000 € /Jahr, abhängig von Zahl der bereits im Unternehmen beschäftigten Akademiker