Forschungszulage

Mit dem Forschungszulagengesetz wurde die gut ausgebaute Projektförderlandschaft in Deutschland um eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung ergänzt. Dadurch wird der Investitionsstandort Deutschland gestärkt, wovon besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren

Chancen aus der FZ

Thematische Offenheit

  • Förderung ist nicht an einen Förderschwerpunkt gebunden
  • Keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder weiteren Unternehmen

Leichte, transparente & kalkulierbare Förderstruktur

  • 100% der Personalkosten
  • 60% der Forschungsdienstleistungen
  • bis 4 Mio. sind förderfähig
  • 25 % Förderquote, max. 1 Mio. € Förderung

Flexibilität

  • Beantragung der Förderung noch nach Projektabschluss rückwirkend bis 1. Januar 2020 möglich
  • Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
  • Unabhängig von Unternehmensgröße
  • Erleichterte Förderung kleiner F&E-Projekte
  • Es gibt keine Begrenzung in der Anzahl der Anträge
  • Keine Veröffentlichung von Projektergebnissen

Planbarkeit

  • Weitreichender Planungshorizont (mindestens 5 Jahre bis 30.6.2026)
  • Planbare Reduzierung von F&E-Kosten durch den verankerten Rechtsanspruch
  • Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse
  • Rechtssicherheit, sofern von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) vorliegt

Haben wir Ihr Interesse geweckt – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit / Welche Projekte werden gefördert?

Grundsätzlich steht die Forschungszulage allen steuerpflichtigen Unternehmen offen und kann unabhängig von der Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Zulage richtet sich dabei nach den förderfähigen Aufwendungen für FuE-Vorhaben.

Damit Ihr Projekt förderungsfähig ist, muss es laut §2 Abs. 1 FZulG einer oder mehrerer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:

              Bildquelle: Eigene Darstellung auf Basis des §2 FZulG

  • Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die hauptsächlich dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen, ohne dabei direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten erkennbar zu machen.
  • Industrielle Forschung: Planmäßiges Forschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bereits bestehenden herbeizuführen. (Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.)
  • Experimentelle Entwicklung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Sie suchen einen Partner, der Ihre Vorhaben und Projekte bereits vor Beantragung bewertet – Nehmen sie Kontakt mit uns auf!

Die F&E-Vorhaben können sowohl Eigenbetrieblich mit der eigenen F&E-Abteilung (ggf. auch andere Unternehmensteile soweit dem Projekt zurechenbar) und in Kooperation mit einem oder mehreren Partnern durchgeführt werden. Ein Partner kann sowohl eine Wissenseinrichtung wie Hochschule, also auch ein Forschungsinstitut, als auch ein weiteres Unternehmen sein. Wichtig zu beachten ist dabei nur, dass dieser einen Sitz in der EU/EWR hat.

 

Das Antragsverfahren und unsere Leistungen für Sie

Das Antragsverfahren ist ein zweistufiger Prozess, der im laufenden Betrieb schnell zu einem bürokratischen Aufwand werden kann. Durch unsere Arbeit im Rahmen des Netzwerks profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Projektförderberatung und Antragstellung. Darüber hinaus kennen wir die Projektträger sehr gut und sind für unsere Mitglieder stetig im Austausch mit den Finanzbehörden. Profitieren Sie von dieser Expertise!

 


Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Projekte

Jedes Projekt muss zur Feststellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht und geprüft werden. Durch die themenoffene Förderung und den wenig konkreten Rahmenbedingungen lassen viele Unternehmen bereits im Vorfeld zahlreiche Aktivitäten aus dem Antragsprozess heraus – in der Annahme, dass diese nicht förderfähig sind. Wir prüfen für Sie Ihre Möglichkeiten!

Wir minimieren Ihr Risiko auf Ablehnung

Die BSFZ prüft jedes (Teil-)Projekt. Dies kann bis zu 3 Monate dauern. Wir prüfen im Vorfeld Ihre technische Dokumentation, um den Prozess möglichst direkt und ohne Rückfragen abzuschließen. Im Falle von Rückfragen oder sonstigen Kontakten mit den Behörden übernehmen wir selbstverständlich die Korrespondenz.

Wir kümmern uns um die korrekte Abrechnung

Nach dem Erhalt der Projektbescheinigung kann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Der Bescheid der BSFZ ist zwar bindend, doch muss die Förderung hier aktiv beantragt und abgerechnet werden. Wir sorgen dafür, dass Ihr Steuerberater alle nötigen Informationen und einen vollständigen Antrag auf Forschungszulage erhält, den er Ihrer Steuererklärung beilegen kann.

Wir übernehmen jegliche Kommunikation mit den Projektträgern, Behörden und dem Finanzamt

Im Rahmen der Veranlagung zur Ertragssteuererklärung wird die Forschungszulage auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die festzusetzende Steuer, kommt es zu einer Auszahlung. Im FZulG sind wenig bis keine Rahmenbedingungen und Richtlinien für eine korrekte Dokumentation genannt. Im Rahmen des Netzwerks pflegen wir durch über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Projektförderung einen engen Austausch mit Projektträgern und Finanzbehörden und können somit kurzfristige, individuelle Fragestellungen auf kurzem Dienstweg für Sie klären.

Ihre Vorteile:

Durch unser Leistungsangebot nehmen wir Ihnen Arbeit ab – das spart Zeit.
Wir sichern Ihnen die maximale Zulagenhöhe – das bringt mehr Geld.
wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis – Die Provision wird erst fällig, sobald Sie Rechtssicherheit haben!

Warum NRWO?

Wir stellen eine erfolgreiche Beantragung aller förderfähigen Projekte sowie eine prüfungssichere Dokumentation mit termingerechter, zeitsparender Umsetzung aller Förderbedingungen sicher – von der Idee bis zum Projektabschluss – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!